Glossar
Anerkannter Träger
Ein vom BAMF zugelassener Bildungsträger, der Integrations- und Berufssprachkurse durchführen darf.
Alphabetisierungskurs (Alpha-Kurs)
Integrationskurs für Personen, die nicht lesen und schreiben können – auch nicht in ihrer Herkunftssprache. 900 UE regulär + 100 UE Orientierungskurs + bis zu 300 UE Wiederholerkontingent.
Agentur für Arbeit (Arbeitsagentur)
Behörde für Arbeitsuchende, zuständig für Förderungen wie Bildungsgutscheine. Nicht für Bürgergeldempfänger (→ Jobcenter).
AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein
Ein Gutschein des Jobcenters oder der Agentur für Arbeit für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (z. B. Bewerbungstrainings, Coachings, Sprachförderung mit Arbeitsbezug, Vermittlung).
AZAV – Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung
Gesetzliche Grundlage zur Zertifizierung von Trägern, damit diese geförderte Maßnahmen anbieten dürfen.
BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zuständig für Integrations- und Berufssprachkurse, Prüfungen, Trägerzulassung und Teilnahmeberechtigungen.
Berufssprachkurs (BSK)
Deutsch für den Beruf. Gefördert durch BAMF nach DeuFöV. Zielniveau: B2. Abschluss: DTB.
Bildungsgutschein
Dokument der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur vollständigen Finanzierung eines zertifizierten Kurses.
DTB – Deutsch-Test für den Beruf
Abschlussprüfung des Berufssprachkurses. Niveau: B2. Prüfungsanbieter: telc.
DTZ – Deutsch-Test für Zuwanderer
Abschlussprüfung des Integrationskurses. Niveau: A2–B1. Wichtig für Einbürgerung und Aufenthalt. Prüfungsanbieter: g.a.s.t.
DeuFöV – Deutschsprachförderverordnung
Rechtsgrundlage für Berufssprachkurse. Regelt Zugang, Inhalte, Zielgruppen und Finanzierung.
Einstufungstest
Test vor Kursbeginn zur Feststellung des aktuellen Sprachniveaus (z. B. A2, B1). Pflicht bei BAMF-Kursen.
Integrationskurs (IK)
Staatlich geförderter Kurs für Neuzugewanderte. 600 UE Sprachkurs + 100 UE Orientierungskurs. Ziel: B1. Abschluss: DTZ + LID.
Jobcenter
Behörde für Bürgergeldempfänger. Zuständig für Vermittlung und Förderung, z. B. Berufssprachkurse.
Kundennummer / Maßnahmennummer
Erforderlich für Anmeldung und Verwaltung von geförderten Kursen beim Träger oder der Arbeitsagentur.
LID – Leben in Deutschland (Test)
Test zum Abschluss des Orientierungskurses. Themen: Gesellschaft, Politik, Geschichte. Wichtig für Einbürgerung.
Maßnahme
Oberbegriff für geförderte Bildungsangebote (z. B. Sprachkurse, Sprachkurs mit Bewerbungstraining).
Modul (Integrationskurs)
Ein Kursabschnitt von 100 UE. 6 Module Sprachkurs + 1 Modul Orientierungskurs.
Öffentlich geförderter Sprachkurs
Übergeordneter Begriff für alle staatlich finanzierten Sprachkurse (z. B. IK, BSK).
Orientierungskurs
Teil des Integrationskurses mit Themen wie Recht, Kultur, Geschichte, Gesellschaft. 100 UE + LID-Test.
Prüfungszentrum
Ein Träger, der autorisiert ist, anerkannte Prüfungen wie DTZ, DTB und telc durchzuführen.
Teilnahmebescheinigung
Bestätigung, dass eine Person an einem Kurs teilgenommen hat.
Teilnahmeberechtigung / Zulassung (BAMF)
Offizieller Nachweis, dass jemand berechtigt ist, an einem geförderten Kurs (IK oder BSK) teilzunehmen.
telc – The European Language Certificates
Anerkannter Prüfungsanbieter für Sprachprüfungen (A1–A2).
TuM – Test- und Meldestelle (nur für IK)
Vom BAMF anerkannte Stelle für Einstufungstests und Verwaltung von Teilnehmerdaten.
UE – Unterrichtseinheit
1 UE = 45 Minuten Unterricht. Standardmaß für Kursumfang (z. B. 400 UE = 300 Stunden).
Zertifizierter Träger (AZAV)
Ein nach AZAV zugelassener Träger – notwendig für geförderte Maßnahmen über Bildungsgutschein.
Zielsprachniveau
Das Niveau, das im Kurs erreicht werden soll (A1, A2, B1, B2, C1). Festgelegt nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER).
Zweitschriftlernerkurs (ZLK)
Alphabetisierungskurs für Personen, die lesen und schreiben können, aber nicht in lateinischer Schrift. 900 UE + 100 UE OK + bis zu 300 UE Wiederholung.
Zwischentest
Test, der nach einer bestimmten Anzahl von UE in Integrations- oder Berufssprachkursen durchgeführt wird.